THE WAY PAYBACK

Denunziation Titelmissbrauch

Nach dem Freispruch von Dr. Andrea Christidis erfolgte ein weiterer Schachzug vor dem Landgericht in Gießen

2018-03-03

ARCHE Christidis Gegen Friedrich Landgericht Gießen Rechtsanwalt Müller_00a

Rechtsanwalt Manfred Müller: „… in einem großen Feldzug gegen Frau Christidis … versucht, … ihr immer wieder den Gebrauch von falschen Titeln anzulasten.“

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Gießen. Vor der 3. Zivilkammer – Vorsitzender Richter am Landgericht Schrader als Einzelrichter –  wurde vergangenen Dienstag, 27. Februar 2018, im Sitzungssaal 219 ein Vergleich in der Güteverhandlung nach § 278 ZPO und im Haupttermin geschlossen zwischen der  klagenden Partei Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis mit RA Manfred Müller (Prozessbevollmächtigte) und der beklagten Partei Inka Friedrich mit RAin Sabine Stahl (Prozessbevollmächtigte).

Das Interview mit Rechtsanwalt Manfred Müller führte Heiderose Manthey direkt im Anschluss an den Prozess vor dem Gebäude des Landgerichtes. Die beklagte Partei lehnte Bild- und Filmaufnahmen durch die Presse ab.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte sich festgekrallt

Freigesprochen von dem Vorwurf des Titelmissbrauchs wurde Dr. Andrea Christidis vor dem Amtsgericht Gießen durch den Vizepräsident des Amtsgerichtes Wack aufgrund der Hauptverhandlung vom 7. und 12. Oktober 2016.

Das Urteil vor dem Landgericht Gießen wurde am 12. Januar 2018 rechtskräftig. Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Gießen hat auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 12.10.2016 unter Vorsitzendem Richter am LG Söhnel am 08. November 2017 für Recht erkannt: „Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichtes Gießen vom 12.10.2016 wird verworfen.“

Danach ist nun der Weg frei gemacht zur Erwiderung aller weiteren Denunziationen im Zusammenhang  mit dem Vorwurf des angeblichen Titelmissbrauchs durch Dr. Andrea Christidis.

Im aktuellen Vergleich Schuldzuweisung der Beklagten Friedrich klar erreicht

Rechtsanwalt Müller: „Wichtig war es uns zu erreichen, dass diese unwahren Behauptungen der Beklagten unterlassen werden und sie sich verpflichtet künftig die entsprechenden Behauptungen zu unterlassen, das sind einmal, dass sich Frau Jacob damals, heute Christidis, zu Unrecht als Rechtspsychologin und Psychotherapeutin bezeichnet, Frau Jacob trete als vermeintlich studierte Gutachterin in Erscheinung und dass das Jugendamt in Gießen immer wieder große Probleme mit den Gutachten von Frau Jacob habe und da haben wir erreicht, dass diese Äußerungen nicht mehr gemacht werden dürfen wie damals gegenüber der Redaktion von Plusminus.“

Welche Rolle spielte das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft ?

Müller: „Wir haben ja das große Problem, dass in einem großen Feldzug gegen Frau Christidis, damals Jacob vorgegangen wurde. Man hat versucht, ihr immer wieder den Gebrauch von falschen Titeln anzulasten. Das Jugendamt hat sie in Beschlag gelegt und ist gegen sie vorgegangen, immer vor dem Hintergrund, dass sie sehr kritische Gutachten macht und hat dafür versucht meiner Ansicht nach auch, die Staatsanwaltschaft einzuspannen, vor ihren Wagen zu spannen, wie es jetzt teilweise auch von anderen gemacht wird.“

Werden noch weitere Klagen folgen gegen die Menschen, die Frau Christidis denunziert haben ?

Müller: „Ja, mit einem hundertprozentigen Ja. Wir sind jetzt soweit, dass wir die Sache bei der Staatsanwaltschaft durch den Freispruch auch aufgearbeitet haben. Wir haben noch ein, zwei Verfahren, die werden auch noch erledigt werden in absehbarer Zeit … und dann greifen wir uns jetzt die Leute, die diese unwahren Tatsachenbehauptungen gemacht haben und zwar einen nach dem anderen. Und kommen neue hinzu, werden wir auch dagegen vorgehen und zwar ganz klar !“

Zum Film THE WAY PAYBACK – Denunziation Titelmissbrauch von Volker Hoffmann

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