Franz Romer zitiert Prof. Dr. Heinrich Kupffer: Struktureller Größenwahnsinn des Jugendamtes
„Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben.“
2017-09-25
aktualisiert 2024-01-16
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Weiler. Auf der Webseite von Franz Romer KINDESRAUB.DE fanden wir das nachfolgende Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer, Professor für Sozialpädagogik, über das Jugendamt, seine Funktion und Amtsanmaßung. Ähnlich äußerte sich auch Prof. Dr. Uwe Jopt: „In Jugendämtern arbeiten sehr viele wohlmeinende Dilettanten. Das möchte ich nicht boshaft, sondern kritisch verstanden wissen. Viele haben an der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert und werden dann mit der verantwortungsvollsten Aufgabe betraut, die es überhaupt in einer Stadt- oder Kreisverwaltung gibt: Über die Zukunft von Kindern zu entscheiden.“
Im Artikel auf ARCHEVIVA „Unter Aufsicht des Jugendamtes: 150 Kinder pro Jahr getötet“.
Legale Befugnis markierte Menschengruppen ihrer Bürgerrechte zu berauben
„[…] Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche< Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. […]
Struktureller Größenwahn des Jugendamtes aufgrund seiner Amtskompetenz
So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. […] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“
Wer betroffen ist, wacht auf !
Franz Romer: „Dieses Zitat ist eines der bemerkenswertesten, die je gemacht wurden. Der unvoreingenommene Leser erkennt, dass es sich um eine andere Zeit handeln muss. Erst wenn er selbst betroffen wird – beginnt er aufzuwachen.“