Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland …
Film 3 über Claus Plantiko und die „Dis“-Funktion des Deutschen Justizapparates von Volker Hoffmann
2017-04-24
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Bonn/Rastatt/Weiler. In einer Reihe von Kurzfilmen klärt der Umstürzler Hoffmann aus der Badischen Revolutionsstadt Rastatt gemeinsam mit der freien Journalistin Heiderose Manthey über die Justiz in Deutschland und über die Abhängigkeiten von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten vom Justizministerium auf. Erschreckende Erkenntnisse treten zutage.
Mit dem Kurzfilm „Ist Demokratie GEISTESKRANK ?“ zeichnet Hoffmann die wahren Hintergründe von Menschen auf, die in einer angeblichen „Demokratie“ ihren Mund aufmachen. Plantiko als Whistleblower in der Justiz erfährt damit ein Schicksal wie Heiderose Manthey in der Pädagogik.
Heiderose Manthey: „Kristallklare Denker und scharfzüngige Kritiker wirken wie Atombomben auf festgefressene Sesselsitzer.“
Hoffmann über Plantiko: „Er hat es verdient rehabilitiert zu werden ! Er hat den Wert der Wahrheit in sich !“
Was ist geschehen ?
Der ehemalige Rechtsanwalt Claus Plantiko wurde wegen seiner Äußerungen aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.
Plantiko sei von der Justiz als zu kritisch empfunden worden: 20 Beschwerden hätten sich angesammelt gehabt, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen habe ihn daraufhin gemaßregelt. Richter und Staatsanwälte hätten sich über Plantikos Verhalten und seine Vorgehensweise beschwert.
Plantiko habe nur seine Meinung gesagt, äußert er im Interview, so müsste es sein, wenn es mit Recht und Gesetz hier zuginge, habe er den Rechtsanwälten, Richtern und der Kammer mitgeteilt. „Das wollen sie nicht hören. Die deutschen Anwälte sind ja in einer Position, dass sie gewissermaßen von den Gerichten abhängig sind. Die Gerichte sprechen ihnen Recht zu für ihre Mandanten, und daraufhin kann der Rechtsanwalt über das Gericht seine Kostennote gegen den Mandanten oder gegen den Gegner festsetzen.“
Und weiter
„Wenn man die Gerichte kritisiert, bekommt man weniger Recht, als wenn man sie hofiert.“
„Die Anwaltskammer hat dann aufgrund der vielen Beschwerden über meine Äußerungen und meine Rechtsmeinungen eine Anhörung vorgenommen und ich musste dann gegen den Vorstand, das waren sieben oder acht Rechtsanwälte, einige Fragen beantworten und ich habe gesagt: ‚Ich mache doch nur, was im Gesetz steht, ich verteidige meine Rechtsauffassung und trete für meine Klienten ein.‘“
Sie waren aber der Meinung Plantiko sei geisteskrank, und haben angeordnet, Plantiko bei einem Professor in Köln auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.
Heiderose Manthey: „Also, wenn man nicht dem Mittel entspricht, wenn man sich mehr einsetzt oder mehr weiß oder mehr Paragraphen findet, die den eigenen Mandanten schützen, oder ihnen Freiheit bringen, dann ist man geisteskrank ?“
„Ja, es ging zwar nicht so sehr um die Rechte des Mandanten, sondern eher um die grundsätzliche Kritik.
Ich habe ja auch beanstandet, dass die Richter nicht auf Zeit durchs Volk gewählt werden, wie es in der Schweiz oder in den Einzelstaaten der USA üblich ist und wie es in der Demokratie sein sollte, und dass sie hier in der Bundesrepublik von dem Justizminister bestellt werden. Das ist ein Unikum in ganz Europa, ich glaube, Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein.“
Die Folge
Claus Plantiko wurde aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.
Das Kuriosum
Plantiko widersprach nach eigenen Angaben der Untersuchungsanordnung, denn, so äußerte er, wenn er sich krank fühle, was z.Z. nicht der Fall sei, gehe er zu einem Arzt seiner Wahl.
In dem Verfahren über Plantikos vermutete Geisteskrankheit bestätigten der NRW-Anwaltsgerichtshof in Hamm und der Bundesgerichtshof die Vermutung der Rechtsanwaltskammer Köln. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg änderten daran nichts.
Um sich abzusichern, ließ sich Plantiko freiwillig von verschiedenen Fachärzten auf seinen Geisteszustand untersuchen. Keiner von insgesamt neun konnte ein Anzeichen für Geisteskrankheit feststellen.
Unsere bisherigen Filme
- MONTESQUIEU & PLANTIKO ….. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland (Film 1)
- Claus Plantiko: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ? (Film 2)
- Claus Plantiko: Ist Demokratie GEISTESKRANK ? (Film 3)
Sehen Sie demnächst in Film 4
Wie hat Plantikos Frau die staatliche Verfolgung eines revolutionären Geistesblitzes und Vorkämpfers der wahren Demokratie erlebt ?
Weiterführende Filme
von Volker Hoffmann: SCHACHMATT DER JUSTIZ …… Professor Christidis schreibt Rechtsgeschichte
Interview: Heiderose Manthey
Film: Produktion & Copyright, Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt info[ät]videologe.de