Und wieder eine Karlsruher Springprozession: Was ist überhaupt Artikel 6 Abs. 2 GG ?
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2016 – XII ZB 280/15
von Horst Schmeil
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2016-11-22
Güstrow. Zwei Schritte vor, einen Schritt zurück: Das nah an Karlsruhe gelegene Städtchen Andernach scheint seine Schatten und Gebräuche bis in die obersten deutschen Gerichte zu werfen.
Anders kann auch die Entscheidung vom 05.10.2016, XII ZB 280/15 kaum bewertet werden. Einerseits beruht die Karlsruher Entscheidung auf einer Entscheidung des EGMR aus dem Jahr 2010 – Oh, also zeitnah!!! – zur BGH-Entscheidung, andererseits werden die leiblichen, nichtrechtlichen Väter (Was ist das bei Art. 6 Abs. 2 GG?) im Umgangsrecht mit den „anderen Personen“ aus § 1685 BGB gleichgestellt.
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