Ein kämpfender Vater hat sich durchgesetzt

Urteil zum Familienrecht BGH stärkt Umgangsrecht biologischer Väter

2016-11-04

Vater setzt sich durch und bereitet einen neuen Weg für viele, die nach ihm kommen !

Vater setzt sich durch und bereitet einen neuen Weg für viele, die nach ihm kommen zum Wohl der Kinder !

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„Stand: 03.11.2016 13:39 Uhr.
Kinder und ihre leiblichen Väter haben das Recht, sich zu kennen und miteinander Kontakt zu halten – auch wenn die rechtlichen Eltern versuchen, das zu verhindern. Entscheidend ist dabei vor allem das Kindeswohl. Das urteilte der BGH.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion“

Lesen Sie hier mehr.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 280/15 vom 5. Oktober 2016 in der Familiensache betreffend den Umgang mit den Kindern

Lesen Sie auch das EGMR-Urteil in FamRZ 2011, 269 von Herrn A. aus dem Vorverfahren dieses BGH-Beschlusses:

21.12.2010     Herr A., von Rainer Schmid, Rechtsanwalt in Nagold vertreten, der auch im Fall Mollath befasst gewesen ist, ist biologischer Vater und bekommt Kontakt zu seinen Zwillingen verweigert, die von der Mutter in anderer Ehe aufgezogen werden, weil er nicht der rechtliche Vater ist.

Art. 8 EMRK verletzt; 5000,- Entschädigung für immateriellen „Schaden“ sowie 4031,- Euro für Antwaltskosten.

Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

OLG Karlsruhe Beschluss vom 1.6.2015, 20 UF 63/13 Umgangssache: Umgangsrecht des biologischen Kindesvaters bei ernsthaften Widerständen der rechtlichen Eltern und zu erwartender Beeinträchtigung des bestehenden Familiensystems; Einzelfallprüfung