Urteil zum Familienrecht BGH stärkt Umgangsrecht biologischer Väter
2016-11-04
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„Stand: 03.11.2016 13:39 Uhr. Kinder und ihre leiblichen Väter haben das Recht, sich zu kennen und miteinander Kontakt zu halten – auch wenn die rechtlichen Eltern versuchen, das zu verhindern. Entscheidend ist dabei vor allem das Kindeswohl. Das urteilte der BGH.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion“
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 280/15 vom 5. Oktober 2016 in der Familiensache betreffend den Umgang mit den Kindern
Lesen Sie auch das EGMR-Urteil in FamRZ 2011, 269 von Herrn A. aus dem Vorverfahren dieses BGH-Beschlusses:
21.12.2010 Herr A., von Rainer Schmid, Rechtsanwalt in Nagold vertreten, der auch im Fall Mollath befasst gewesen ist, ist biologischer Vater und bekommt Kontakt zu seinen Zwillingen verweigert, die von der Mutter in anderer Ehe aufgezogen werden, weil er nicht der rechtliche Vater ist.
Art. 8 EMRK verletzt; 5000,- Entschädigung für immateriellen „Schaden“ sowie 4031,- Euro für Antwaltskosten.
Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung
OLG Karlsruhe Beschluss vom 1.6.2015, 20 UF 63/13 Umgangssache: Umgangsrecht des biologischen Kindesvaters bei ernsthaften Widerständen der rechtlichen Eltern und zu erwartender Beeinträchtigung des bestehenden Familiensystems; Einzelfallprüfung