Staatliche Verpflichtung laut Völkerrecht: Gemeldete Folterfälle umgehend und unparteiisch zu untersuchen
Mindestvoraussetzungen an Gutachter und Gutachten
2016-09-04
.
Österreich/Weiler. Zu unserer heutigen Veröffentlichung Massive Eingriffe: Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören reicht Holger Söder, Mitglied der THE HUMANS- INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS – IAoHRD nachfolgende Ergänzungen ein.
Mindestvoraussetzung an Gutachten: UN-Istanbul-Protokoll
- Zur Umsetzung des UN-Istanbul-Protokolls gibt diese von der UN anerkannte Mindestvorrausetzungen an Gutachter und Gutachten: Curriculum „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthalts-rechtlichen Verfahren (SBPM)“ einschließlich „Istanbul Protokoll“
Verhinderung einer Begutachtung von Schwerst-Traumatisierten
- Die Regierung verhindert nicht nur bei Asyl-suchenden eine völkerrechtlich vertretbare Begutachtung von Schwerst-Traumatisierten ! „Zeitdruck macht faire Asylantragstellung für Traumatisierte unmöglich … Auch in sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ finden schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen statt, die von Seiten des Staates geduldet bzw. nicht unterbunden werden.“
Traumakriterium
- PROF. DR. CHRISTINE KNAEVELSRUD
S3 – LEITLINIE PTBS
PTBS: das Störungsbild
Traumakriterium: Erlebnis(se) mit Todes- oder schwerer Verletzungsdrohung
Verpflichtung: Gemeldete Folterfälle umgehend und unparteiisch zu untersuchen
- Rechtliche Untersuchung von Folter: „Staaten sind nach dem Völkerrecht dazu verpflichtet, gemeldete Folterfälle umgehend und unparteiisch zu untersuchen. Wo dies durch Beweismaterial gerechtfertigt ist, muss ein Staat, in dessen Gebiet sich eine Person aufhält, die beschuldigt wird, Folter begangen zu haben oder an Folter beteiligt gewesen zu sein, entweder den mutmaßlichen Täter an einen anderen Staat ausliefern, der eine zuständige Gerichtsbarkeit hat, oder den Fall seinen eigenen zuständigen Behörden zum Zweck der Verfolgung nach nationalen oder regionalen Strafgesetzen vorlegen.“ Seite 89 ff.