Aufhebung von Rechtstaatlichkeit: Studie zum Sachverständnis und zur Seriosität von Gutachen
Grundrechte außer Kraft gesetzt in familiengerichtlichen Verfahren
2016-04-23
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Keltern-Weiler. ARCHE veröffentlicht Informationen zu Gustav – Studie und Fallsammlung zu den Zuständen an Deutschen Familiengerichten.
Studienablauf
„Ziel von Gustav ist es, 150 Gutachten auszuwerten. Die Studie ist von der Anlage her retrospektiv. Essentieller Bestandteil ist das gesamte Gutachten, als pdf oder in Papierform und der ausgefüllte Fragebogen zu Gustav. Der Fragebogen findet sich auf der Homepage oder kann per Mail angefordert werden. Dazu senden Sie eine Mail an gutachten[at]gustav.es.
Soweit Expertisen zu einem Gutachten vorhanden sind, sollen diese mitgegeben werden. Porto und Kopierkosten können nach Absprache ersetzt werden. Die Beantwortung des Fragebogens dauert 30 bis 60 Minuten. Bitte nehmen Sie auch dann teil, wenn Sie Ihr Gutachten für korrekt und Ihr Verfahren für fair und ordentlich halten. Gustav will nicht nur Mißstände aufzeigen, sondern auch Gegenbeispiele zeigen und Anregungen zur Verbesserung entwickeln.
Ziel der Studie
Der im bayerischen Westerham ansässige Arzt Dr. med. Hans Doepner hat es sich mit dem Fokus auf das Gutachterwesen zur Aufgabe gemacht, unter dem Namen “Gustav” eine Studie und Fallsammlung zu den Zuständen an den deutschen Familiengerichtsbarkeiten anzulegen:
Die Studie Gutachten stark verbessern (Gustav) hatte ihren Ursprung in der Beobachtung, dass in sehr vielen Familiengerichtlichen Verfahren sämtliche Grundrechte ignoriert werden. Menschen, die keinerlei geeignete Qualifikation haben, werden als vermeintliche „Sachverständige“ berufen und erstellen „Gutachten“, die sowohl methodisch wie inhaltlich jeglicher Seriosität entbehren. Die betroffenen Eltern und Kinder sind dem vollständig hilflos ausgeliefert.
Katastrophales Urteil: Richter vor dem Richter
Richter verweigern – so der Eindruck – praktisch regelhaft rechtliches Gehör. Sie ignorieren Einwände der Betroffenen, recherchieren nichts, bearbeiten Anträge nicht, verschleppen Verfahren und tragen Konflikte in die Parteien, statt zu schlichten. Praktisch jedes Gutachten, genau 93% (1), wird durchgewunken, obgleich die inhaltliche Substanzlosigkeit für jeden leicht zu erkennen wäre.
In Jugendämtern: Flächendeckend würden aus Vermutungen Tatsachen gestrickt
Ähnlich agieren Jugendämter und Verfahrensbeistände: Sie machen aus Vermutungen und Behauptungen „Tatsachen“, erstellen Berichte über Kinder und Eltern, die sie bisweilen nie gesehen haben und tragen ebenfalls zur Eskalation der Konflikte bei, statt nach Lösungen im Sinne der Kinder und deren Eltern zu suchen. All dies nicht in „Einzelfällen“, sondern flächendeckend.
Studie von Fallsammlungen über das Vorgehen an Familiengerichten
Mit der Studie Gustav soll nunmehr eine Studie und Fallsammlung entstehen, die unter anderem valide Daten zu folgenden Fragen liefern soll:
– Wie ist – neben der methodischen Vorgehensweise – die inhaltliche Qualität der sogenannten
„Familienpsychologischen Gutachten“ ?
– Wurden Einwände der Betroffenen gegen das Gutachten aufgegriffen ?
– Fand eine kritische Auseinandersetzung mit dem „Gutachten“ durch Jugendamt, Verfahrensbeistand und Richter statt ?
– Wie wurde die Arbeit des Verfahrensbeistandes empfunden?
– Wie wurde die Arbeit des Jugendamtes gesehen ?
– Waren die Beteiligten bemüht, Konflikte zu entschärfen oder führte das Verfahren zu einer Eskalation der Konflikte ?
– War ein „Gutachten“ überhaupt nötig bzw. sinnvoll ?
– Welche Folgen hatte das Verfahren für die Betroffenen ?
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(1) Hemminger und Werst geben eine Folgerate von 93 % an, Kohring und Kohring nennen 91 %.
Zur Studie Gustav