Unabhängigkeit von Gutachtern gefordert
Mainzer Rechtsmediziner Urban setzt sich gegen bestellte Gerichtsgutachten zur Wehr
2015-10-30
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Gießen. Andrea Jacob¹ schreibt: „Wieder ein Gutachter, der zugibt, dass das Ergebnis der Gutachten von Gerichten und Jugendämtern vorgegeben wird. Jetzt kann man sich nur fragen, wer lässt sich kaufen und wer nicht.
Das ist gar nicht so schwer zu beantworten, wenn man sich das Büchlein des Bundes Deutscher Psychologen mal durchliest zu den ‚Richtlinien zur Erstellung von Psychologischen Gutachten‘ von Bernd Zuschlag. Denn so lernt man das auch in der Uni.
Können Gutachter eine psychologische Stellungnahme, eine Expertise und Untersuchungsbefunde von einem Gutachten unterscheiden ?
Jeder, der mindestens Psychologie studiert hat, weiß das auch. Gutachten zu verfassen ist Bestandteil der Ausbildung von Psychologen. Wer die wissenschaftlichen Aspekte wohl wissend weg lässt, wie z. B. die Hypothesen, Aktenanalysen, Untersuchungsplan, Benennung der Methoden, (teil)standardisierte Explorationen, standardisierte Interaktionen (z. B. mit dem SKAI), Fehleranalyse, Diskussion, Befund und Beantwortung der gerichtlichen Fragen etc., hatte nie vor, ein ordentliches Gutachten zu verfassen.
Es gibt sogar Gutachter, die angeblich eine psychologische Stellungnahme, eine Expertise und Untersuchungsbefunde nicht von einem Gutachten unterscheiden können sollen.“
Zum Artikel in der Rheinpfalz
Mainzer Rechtsmediziner Urban „Gutachter müssen unabhängig sein“
Nach unrechtmäßigem Kindesentzug bei einer Pfälzer Familie äußert sich der Mainzer Rechtsmediziner Reinhard Urban öffentlich.
Urban setzt sich gegen BESTELLTE Gerichtsgutachten zur Wehr !
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¹ (Psychologist MA, EILLM & Bundelkhand University Doctor of Philosophy, Bundelkhand University )