50.000 Euro Schmerzensgeld von Gutachterin zu bezahlen
2015-02-20
Das Urteil sei spektakulär, so DIE WELT. „Nur selten werden vom Gericht beauftragte Sachverständige oder Experten für Fehler zur Verantwortung gezogen. Dem ebenfalls unschuldig verurteilten Horst Arnold aus Hessen beispielsweise, den eine Lehrerkollegin der Vergewaltigung beschuldigt hatte, war es nicht gelungen, Schmerzensgeld einzuklagen. Er hatte allerdings, anders als Norbert K., nicht den psychologischen Experten verklagt, obwohl auch hier gravierende Fehler gemacht worden waren, sondern die Falschbeschuldigerin Heidi K.“