Bundesverfassungsgericht schreibt an ARCHE

Konkrete Angaben zum Besuch des EGMR in Karlsruhe werden der Öffentlichkeit vorenthalten

2015-02-05

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Für die Öffentlichkeit gibt es kein Gesprächsprotokoll über die konkreten Gründe, warum der EGMR Karlsruhe besuchte.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Für die Öffentlichkeit gibt es kein Gesprächsprotokoll über die konkreten Gründe, warum der EGMR Karlsruhe besuchte.

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Straßburg/Karlsruhe/Keltern-Weiler. Nach der kurzen Berichterstattung auf dem Portal des Bundesverfassungsgerichtes über den Besuch einer Delegation des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, kurz EGMR, fragte ARCHE den Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes an, welches die konkreten Inhalte der Gespräche waren.

ARCHE wörtlich: „Gibt es zu dem Besuch des EGMR in Karlsruhe ein Protokoll, das eingesehen und veröffentlicht werden kann ? Waren Pressevertreter zugegen ? Falls ja, welche Medien waren geladen und/oder anwesend ?“

Keine Medienöffentlichkeit und kein Protokoll beim Besuch des EGMR in Karlsruhe

Die Antwort des Pressesprechers Bernd Odöfer lautete: „Das Bundesverfassungsgericht befindet sich seit vielen Jahren im fachlichen Austausch mit den europäischen Gerichten und mit ausländischen Verfassungsgerichten.

Der Austausch erstreckt sich auf allgemeine fachliche Themen, nicht auf konkrete Verfahren. Die Fachgespräche sind nicht medienöffentlich und werden nicht protokolliert.“

Offen bleibt die Frage, warum Beschwerden in großer Zahl beim EMGR eingereicht worden waren, denn so der Bericht: „Die Themen der Fachgespräche umfassten u. a. das Verhältnis zwischen Gerichten und den Medien sowie den Umgang mit Beschwerden, die in großer Zahl eingereicht werden.“