Nachhilfe in Sachen Kindeswohl für Deutschland
2015-01-17
von Gerald Emmermann
Mettingen. Wieder einmal mehr bedarf es der Rechtsprechung des EuGHMR, der familiengerichtlichen Entscheidungsträgern und vermutlich einer mütterfreundlichen Helferindustrie Nachhilfe in Sachen Kindeswohl erteilt.
Die innerstaatliche Familienrechtsprechung hatte der Mutter wegen sechs vereitelter Umgangstreffen ein Ordnungsgeld i.H.v. gerade einmal €300,00 auferlegt, was unverantwortliche Kreidekreismütter aber regelmäßig als Aufforderung zu weiteren Umgangsboykotten verstehen.
Diese skrupellosen Kindeswohlverletzerinnen erhalten häufig Support von feministisch geprägten Vereinen, feministische Sturmtruppen, die nur zum Schein vorgeben, Interessensvertreter von Kindern zu sein. In Wirklichkeit geht es ihnen darum, Mütterrechte zu stärken und Väter auszugrenzen.
Www.Väterwiderstand.de berichtet in diesem Zusammenhang über den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und dem Münchener Kommunikationszentrum für Frauen (KOFRA). Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in der Vergangenheit mehrfach deutsche Familiengerichtsentscheidungen korrigiert.
Bedenkt man das verfahrensrechtliche Prozedere, dass streng zu beachten eine unbedingte Voraussetzung ist, damit das Rechtsmittelverfahren vom EuGHMR angenommen wird, kann hinsichtlich der Korrekturen der innerstaatlichen Rechtsprechung getrost von der äußersten Spitze eines Eisberges ausgegangen werden. Der von den deutschen Familiengerichten verursachte „Bockmist“ zum Nachteil von Vätern und Kindern muss deswegen vermutungsweise in einer Dimension stattfinden, die ganz sicher als wenigsten „erheblich“ zu bezeichnen ist.
Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11
Bericht über den Erfolg 15.000 Euro vom Europäischen Gerichtshof einem Vater zugesprochen