Der Kommentar

Gratulation für den Durchbruch: Vater beim EGMR zum zweiten Mal erfolgreich

2015-01-16

von Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg. 1. Vorsitzender Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.

Franzjörg Krieg. 1. Vorsitzender Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.

Bad Rotenfels.  Der VAfK Karlsruhe gratuliert seinem ehemaligen Mitglied Bernd K. zum zweiten erfolgreichen Urteilsspruch aus Straßburg gegen die Familienrechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland. In Straßburg erfolgreich zu sein, ist noch schwieriger, als vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu bestehen. Und diesen Erfolg in der von der Mutter inszenierten gewaltsamen Abgrenzung des Kindes vom Vater zweimal in Serie zu erkämpfen, ist Bernd als erstem Vater gelungen.

Dies bedeutet nicht nur eine kleine Genugtuung im erlebten Vater-Kind-Drama, sondern hat auch Konsequenzen für uns alle. Die deutschen Familiengerichte werden dafür gerügt, dass sie Verfahren zu lange aussitzen und dass sie Müttern im Verweigerungsfall zu lasche Ordnungsgelder androhen, gar nicht beschließen oder zu selten und in zu geringer Höhe verhängen.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bei zu langer Verfahrensdauer eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz zu ermöglichen, was bisher bewusst vermieden wurde.

Damit wird wieder einmal international deutlich, dass unser gesamtes politisches und gesellschaftliches System Väter ausgrenzt, weil es Müttern unzulässig erlaubt, Gewalt gegen Kind und Vater auszuüben.

Da Mütterorganisationen im Deutschland immer wieder jammern, dass sie immer noch zu wenig bedient würden und dass jedes Kratzen an ihren Privilegien eine weitere Entrechtung darstellen würde, ist ein solches internationales Signal auch in diesem innerdeutschen ideologisch geführten Diskurs ein klares Signal, aus welcher Richtung der Wind tatsächlich weht.

Bei unserer Kundgebung im Dezember 2013 war Bernd als Redner anwesend und hat uns aus der Warte des ersten Urteils aus Straßburg in seiner Angelegenheit berichtet. Wir danken ihm für den langen Atem und die Kraft, die es kostete, diese Erfolge bewirken zu können. Wir wünschen ihm, dass sein Sohn sich soweit von der mütterlichen Indoktrinierung emanzipieren kann, dass es ihm möglich wird, von sich aus den Kontakt zu seinem Vater aufzubauen.

Bericht über den Erfolg 15.000 Euro vom Europäischen Gerichtshof einem Vater zugesprochen

1. Urteil – Application no. 41599/09 JUDGMENT – STRASBOURG, 21 April 2011
2. Urteil – Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11