Der Kampf geht weiter: Kein Friede über Weihnachten
Richterin Schmidt vom Amtsgericht Burgdorf droht dem Vater per Hinweisbeschluss mit Knast
2014-12-23
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Gießen. ln der Kindschaftssache vor dem Amtsgericht Burgdorf erreichte heute der Vater ein Hinweisbeschluss betreffend die Herausgabe.
Richterin Schmidt schreibt:
„Der zuständige Gerichtsvollzieher hat hier telefonisch mitteilen lassen, dass eine Rückgabe der Kinder an die Mutter gestern erfolglos war, weil von Seiten der beteiligten Professionen, die Anwendung von unmittelbarem Zwang jedenfalls am gestrigen Tag nicht durchzuführen war. Der Kindesvater ist nach der gerichtlichen Entscheidung nicht nur dazu verpflichtet, geschehen zu lassen, dass die Kinder aus seiner Obhut wegzunehmen sind, er ist zu einem aktiven Handeln verpflichtet, indem er die Kinder schonend auf die Rückkehr in ihr gewohntes Lebensumfeld vorzubereiten hat und sie in die Obhut der Mutter zu geben hat.
Er gefährdet die Kinder durch Unterlassen der gebotenen Maßnahmen erheblich und
bringt sie in eine unerträglich belastende Situation anstatt ihnen zu helfen und sie zu
begleiten.
Es ist daher erforderlich und geboten, den Vater mit Ordnungsmitteln dazu
anzuhalten.“
Gegen diesen Beschluss ist der Vater gemäß § 92 FamFG binnen drei Tagen vor der Festsetzung zu hören. Die Stellungnahme ist in Vorbereitung.