Justizministerium antwortet ARCHE zum Prozess gegen Menschenrechtsanwalt

Offener Brief an die Verantwortlichen der Stadt Karlsruhe und an das Justizministerium

Betreff: Demütigender Prozess vorgestern im Amtsgericht Karlsruhe gegen den dunkelhäutigen Karlsruher Menschenrechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah

2014-12-19

Peter Wieczorek,   Bürgerreferent Justizministerium Baden-Württemberg: "Richter sind nach dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg unabhängig...".

Peter Wieczorek, Bürgerreferent Justizministerium Baden-Württemberg: „Richter sind nach dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg unabhängig…“. Foto: Heiderose Manthey.

Von: ARCHE [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 5. Dezember 2014 14:42

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OFFENER BRIEF


Sehr geehrter Herr Dr. Frank Mentrup,

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Ihnen und Ihren Kollegen zur Kenntnis schicke ich meinen Bericht über den Prozess gegen den Karlsruher Anwalt für Europa- und Menschenrecht, Herrn Dr. Schneider Addae-Mensah. 
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Einen solch prekären Vorfall vor dem Bundesverfassungsgericht derart vor das Amtsgericht zu ziehen, wie die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Dr. Sebastian Untersteller, dies tat, ist schon sehr gewagt. Den Anwalt für Europa- und Menschenrecht dann auch noch zu verurteilen (Dr. Alexander Kitanoff ) ist eine Ohrfeige gegen die ganze Stadt.
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Die Polizeikontrolle war eine Demütigung für die gesamte Presse!
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Ich bitte Sie sich für diesen Fall einzusetzen.
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Zur Berichterstattung

Zum Film


Bildstrecke

Der Prozess – Die Interviews – Der „Tat“ort

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Alle Fotos: Heiderose Manthey.

Keine Antwort erhielt ARCHE bislang von Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, ebenso nicht vom 1. Bürgermeister Wolfram Jäger, von Bürgermeister Martin Lenz, Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz und den Bürgermeistern Klaus Stapf und Michael Obert.

Der Bürgerreferent vom Justizministerium Peter Wieczorek lässt per Mail antworten

Von: Keller, Sabrina (Justizministerium) [mailto:KellerS[ät]jum.bwl.de]
Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2014 12:56
An: archezeit[ät]gmx.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2014


Sehr geehrte Frau Manthey,
 
Ihre oben genannte Eingabe ist im Justizministerium Baden-Württemberg eingegangen.
 
Sie berichten über einen Fall vor dem Amtsgericht Karlsruhe, vor dem der Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah durch einen Richter verurteilt worden ist.
 
Richter sind nach dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Weder dem Justizministerium noch allen anderen Regierungs- und Verwaltungsstellen ist es daher gestattet, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen, getroffene Entscheidungen oder Maßnahmen aufzuheben oder solche nachträglich abzuändern. Ausschließlich mit den dafür zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen können richterliche Entscheidungen angegriffen werden. Herr Dr. Schneider-Addae-Mensah und sein Verteidiger haben dies Ihrem Bericht zufolge auch geprüft.
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Maßnahmen wie Polizeikontrollen bei Gerichtsverhandlungen werden durch den Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts im Rahmen des Hausrechts angeordnet. Grundsätzlich sind solche Anordnungen zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind. Sie dienen nicht zuletzt dem Schutz der am Verfahren beteiligten Personen. Gegen solche Maßnahmen ist der Rechtsweg gegeben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wieczorek
Bürgerreferent
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Tel.Nr.: 0711/279-2113
Fax Nr.: 0711/279-2264


Zu Wieczoreks zitierten „Unabhängigkeit“ von Richtern äußerte sich Richter Hans-Christian Prestien im Symposium „Die Richter und ihre Denker I“ 

Richter Prestiens Faustschlag: „Richter sind völlig abhängig.“

Im letzten Referat zerschlug Prestiens sprachlich ausgeführter Faustschlag die Illusion eines gesamten Volkes, dem Souveränität der Justiz und ihrer Richter, vorhandene Demokratie und Gerechtigkeit mit aufs Schulbrot geschmiert wurden mit dem Satz: „Richter sind völlig abhängig.“

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