UNSERE AUFGABE

„Unsere Aufgabe ist es,
die Verbrechen aufzudecken,
nicht zu richten !“

2024-06-19
aktualisiert 2024-06-20 | 2024-06-28

Die Aufgabe der ARCHE beendet ? Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt. Am Mikrophon: Heiderose Manthey bei Ihrer Rede in Lüneburg. Foto: Demonstrant.


Und das haben wir zur Genüge getan !

Heiderose Manthey am 19. Juni 2024


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Lesen Sie hier die wichtigsten Aufgaben der ARCHE

ARCHEVIVA
Der Überblick über ARCHE
Ausrichtung und weltweite Tätigkeitsbereiche zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

10 Jahre Berichterstattung der ARCHE über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ an nationale und internationale Gremien

Wie sieht es mit der Demokratie in Deutschland wirklich aus ?
Manthey erzielt durch Eigeninitiative in den zurückliegenden 25 Jahren nachhaltige kommunalpolitische Veränderungen für Keltern: CDU und SPD verlieren die Hälfte ihrer Sitze !
Bisherige Tätigkeiten der Leiterin mehrerer Lenk– und Organisationsgruppen von Wählervereinigungen und einer Partei zeigen im Ratsgremium Erfolge
Zunehmende Demokratisierung durch aufgelebte Unabhängigkeit in Mitbestimmung und garantierte Gewährleistung der Meinungsvielfalt

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aktualisiert 2024-06-20

Ist die „Repräsentative Demokratie“ die Diktatur der reichen Minderheit über die arme Mehrheit ?

SIE DACHTEN, SIE SEIEN AN DER MACHT …

Videotext
„40.827 Aufrufe
Premiere am 16.06.2024 #politik #psychologie #demokratie

Markus J. Karsten spricht mit Rainer Mausfeld über Psychologie, Politik, Gesellschaft und vieles mehr.

Rainer Mausfeld ist Professor an der Universität Kiel und hatte bis zu seiner Emeritierung den Lehrstuhl für Wahrnehmung- und Kognitionsforschung inne. In seinen gesellschaftspolitischen Beiträgen beschäftigt er sich mit der neoliberalen Ideologie, der Umwandlung der Demokratie in einen autoritären Sicherheitsstaat und psychologischen Techniken des Meinungs- und Empörungsmanagements. Mit seinen Vorträgen (u.a. Wie werden Meinung und Demokratie gesteuert? und Die Angst der Machteliten vor dem Volk) erreicht er Hunderttausende von Zuhörern. Im Westend Verlag erschienen zuletzt seine Bestseller Warum schweigen die Lämmer? (2018), Angst und Macht (2019) und Hybris und Nemesis (2023). …

Verheerende Entwicklung: Demokratie zu einer leeren Worthülse geworden

Die Risiken und Gefahren der militärischen und ökologischen Zerstörung sind heute so groß, dass sie die menschliche Zivilisation schlechthin bedrohen. Die Herausforderung eine gute, lebenswerte und wohlgeordnete Weltgemeinschaft herzustellen, stellt sich heute drängender denn je. Doch das einzige Mittel, auf das sich eine Hoffnung gründen lässt, steht uns heute de facto nicht mehr zur Verfügung: die Demokratie. Der Kognitionspsychologe Rainer Mausfeld argumentiert, dass Demokratie zu einer leeren Worthülse geworden ist: War Demokratie einst ein Instrument zur Einhegung von Elitenverkommenheit, wurde uns die zivilisatorische Leitidee von Demokratie enteignet, verfälscht und in ihr Gegenteil verkehrt: in die Herrschaft von Eliten. In einem großen Bogen zeigt Mausfeld auf, wie es zu dieser verheerenden Entwicklung kommen konnte und was wir tun müssen, um dem zivilisatorischen Abgrund zu entkommen. Dabei reicht seine Analyse bis zurück in die Antike: Wir müssen nicht weniger als Recht und Scham wiederentdecken, zwei Affekte, die essentiell mit der wahren Idee von Demokratie verbunden sind.“


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Siebte internationale Konferenz zu Shared Parenting (ICSP) in Brasilien im April 2025

Erste Ankündigung und Call for Papers

Gemeinsame Elternschaft und größere Familien- und Verwandtschaftsgruppen

2024-06-18

ARCHE kündigt an: International Conference On Shared Parenting. 2025. Foto: © ICSP.



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„Die siebte internationale Konferenz zu Shared Parenting (ICSP) findet am 23., 24. und 25. April 2025 in Brasilien statt.

Die Konferenz findet persönlich statt und bietet für diejenigen, die nicht teilnehmen können, die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen. Spezialisten aus dem Bereich Shared Parenting und anderen familienbezogenen Themen aus Wissenschaft, Rechts- und Familienberufen sowie der Zivilgesellschaft sind eingeladen, auf dieser internationalen, interdisziplinären Veranstaltung ihre Forschungsergebnisse, Berichte aus der beruflichen Praxis sowie Beispiele für bewährte Verfahren und Auswirkungen vorzustellen und interprofessionelle Konferenz. Das Thema dieser Konferenz lautet:

Gemeinsame Elternschaft in der Praxis: Herausforderungen und Chancen

Seit der Gründung von ICSP im Jahr 2014 besteht weltweit ein wachsender Konsens darüber, dass gemeinsame Elternschaft, bei der Kinder ihr Leben zu Hause zwischen Haushalten abwechseln, nicht nur ein tragfähiges Modell des Familienlebens für Kinder und Jugendliche darstellt, sondern in den meisten Fällen sogar das Beste Für sie wäre dies ein erstrebenswertes Ergebnis, wenn die Eltern nicht zusammenleben. Die Art und Weise, wie gemeinsame Elternschaft umgesetzt wird, und das Ausmaß, in dem sie in der Praxis von Land zu Land und zwischen den Rechtsordnungen sehr unterschiedlich. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass gemeinsame Elternschaft unterschiedlich betrachtet werden kann, je nachdem, ob sie als richterliche Entscheidung, als Familienpraxis, als Verwaltungsrahmen, als Diskurs, als Anspruch, als Ideologie oder als politisches Instrument betrachtet wird. Dazu könnten wir auch einen psychologischen oder emotionalen Imperativ hinzufügen.

Die Organisatoren der Konferenz sind auf der Suche nach Beiträgen, die dazu beitragen, die Herausforderungen und Chancen, die sich für die gemeinsame Elternschaft in der Praxis aus und durch diese unterschiedlichen Perspektiven ergeben, aufzuzeigen und anzugehen. Wir freuen uns, die ICSP-Konferenz 2025 in Brasilien ausrichten zu können, wo die gemeinsame Erziehung in den letzten Jahren in den Vordergrund gerückt ist und sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. Als Kraftzentrum Lateinamerikas können die rechtlichen, sozialen und kulturellen Faktoren, die alle Aspekte der gemeinsamen Elternschaft in der Praxis in Brasilien umgeben, ein hilfreiches Barometer für Veränderungen und Transformationen nicht nur in Amerika, sondern im gesamten globalen Süden im Allgemeinen sein wirklich kraftvolle und überzeugende Gelegenheit.

Das wissenschaftliche Komitee des ICSP lädt herzlich zur Einreichung von Beiträgen für mündliche Präsentationen ein, die sich auf abgeschlossene wissenschaftliche Forschungen und praktische Berichte zu einer Vielzahl von Themen beziehen, die mit dem Konferenzthema in Zusammenhang stehen, aber nicht darauf beschränkt sind. Diese beinhalten:

  • Gemeinsame Elternschaft nach brasilianischem und südamerikanischem Recht – (z. B. Rechtsstaatlichkeit und Wirksamkeit von Ziviljustizsystemen; aktuelle rechtliche Herausforderungen im brasilianischen Zivilgesetzbuch; elterliche Entfremdung im Kontext brasilianischer und südamerikanischer Gesetze)
  • Gewalt in der Familie und Schutz von Kindern – (z. B. Gewalt in der Familie und UN-Kinderrechtskonvention gemäß der Istanbul-Konvention und brasilianischem Recht; Gewalt in der Familie und gemeinsame Elternschaft gemäß dem Gesetz des Europarates und dem Barnahus-Modell; elterliche Entfremdung und Familienzerstörung; Forschungsintegrität und der UN-Bericht über elterliche Gewalt Entfremdung)
  • Kinderfreundliche Justiz – (z. B. UNCRC gemäß der EU-Charta der Menschenrechte und der EMRK; Programm des Europarats 2022–2027; Anhörungen und Beteiligung von Kindern; gemeinsame Empfehlungen für Eltern)
  • Vertretung von Kindern und Fachausbildung – (z. B. Kinderanwälte; Rechts-, Sozial-, Früh- und Kinderpädagogik, Dritter Sektor; Familienmediation, Familientherapie)
  • Gemeinsame Erziehung, psychische Gesundheit und Selbstwertgefühl – (z. B. kooperative gemeinsame Erziehung, parallele Erziehung, Elternkonflikte; Trauma und Bindung; Neurowissenschaften und Neuropsychologie; Vorstellungen von Heimat und Zugehörigkeit)
  • Wohl des Kindes (Entwicklung und/oder Dezentralisierung gemeinsamer Erziehungsgesetze, -politik und -praxis; Regelung familiärer Pflichten; Familienverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder Gewährung von Zugang zu Familiengerichten für Pressevertreter)
  • Gemeinsame Elternschaft und größere Familien- und Verwandtschaftsgruppen – (z. B. gemeinsamer Wohnort und soziales und kulturelles Kapital; die Rolle von Großeltern, Geschwistern und Stiefeltern; gemeinsame Elternschaft im Kontext von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Behinderungen)
  • Öffentliche Familien- und Kinderpolitik – (z. B. Sozialpolitik – Wohnen, Elternurlaub, Kindergeld, Kindergeldpakete, Kinder- und Familienfürsorge; die Ökonomie der gemeinsamen Elternschaft; Wirtschaftspolitik im Kontext von Veränderungen auf Arbeitsmärkten und Volkswirtschaften)
  • Gemeinsame Elternschaft und demografische Trends – (z. B. gemeinsame Elternschaft im Zusammenhang mit einem Rückgang der Fruchtbarkeit oder in Ländern, in denen ein schnelles Bevölkerungswachstum zu verzeichnen ist)

Wenn Sie daran interessiert sind, einen Beitrag zur Präsentation auf der Konferenz einzureichen, bereiten Sie bitte bis Freitag, den 11. Oktober 2024, eine Zusammenfassung Ihrer mündlichen Präsentation mit 350–450 Wörtern (Format .doc/docx, .odt, .txt) vor und reichen Sie diese ein folgenden Link: Call for Papers ICSP Brazil 2025 – Einreichungsformular

Die Zusammenfassung sollte in Englisch oder Portugiesisch verfasst sein. Die Hauptsprache auf der Konferenz ist Englisch, es werden jedoch Übersetzungsdienste für mehrere Sprachen organisiert. Wenn Ihnen die Präsentation in englischer Sprache unangenehm ist, arbeitet ICSP daher daran, Präsentationen in portugiesischer Sprache zu ermöglichen.

Bitte geben Sie an, ob Sie beabsichtigen, persönlich oder online an der Konferenz teilzunehmen. Bitte geben Sie auch die Namen aller Co-Autoren an und geben Sie an, ob diese beabsichtigen, persönlich oder online teilzunehmen. Ihr Vorschlag wird von Mitgliedern des ICSP-Wissenschaftsausschusses geprüft und die Benachrichtigung über die Annahme erfolgt bis Freitag, 29. November 2024 .

Für weitere Informationen zur Konferenz folgen Sie bitte dem Link: Brasilien 2025 .

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Conference@twohomes.org .

Bitte beachten Sie: Wir freuen uns über Beiträge von Early Career Researchers (ECR) aller Disziplinen, die im Bereich Shared Parenting tätig sind.

Und schließlich, in Anerkennung der Bedeutung einer breiten Palette von Medien als Mittel zur Kommunikation von Ideen und zur Präsentation der Praxis, lädt das wissenschaftliche Komitee zum ersten Mal auf einer ICSP-Konferenz innovative und kreative nicht-mündliche Präsentationsbeiträge im Bereich KREATIVE KÜNSTE und MEDIEN, die gemeinsame Erziehung zum Thema haben. Hierzu zählen unter anderem:

Film/Dokumentarfilme, Fotografie, Kunstinstallation, Posterpräsentationen, kurze Theaterstücke

Läuft möglicherweise während der gesamten Konferenz als paralleler Stream.

Über die Organisatoren:

Der 2014 gegründete International Council on Shared Parenting (ICSP) mit Sitz in Bonn ist ein internationaler Verein mit Einzelmitgliedern aus den Bereichen Wissenschaft, Familienberufe und Zivilgesellschaft. Zweck des Vereins ist erstens die Verbreitung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte (Wohlwohl) von Kindern, deren Eltern getrennt leben, und zweitens die Formulierung evidenzbasierter Empfehlungen zur rechtlichen, gerichtlichen und praktischen Umsetzung gemeinsame Erziehung.

Website: twohomes.org“

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Lesen Sie auch

ICSP-Conference 2023 Athens
Detailed Conference Program

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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im „Zwillingsschwestern-Prozess“

Sorgerechtsstreit des Nebenklägers mit der Zwillingsschwester der Angeklagten um die 2019 geborene Tochter

Angeklagte wegen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt

Tötungsversuche mittels Stromschlag und Messerangriff

ℹ️ Mit Beiträgen von AXIONResist !

2024-06-15
aktualisiert 2024-06-16

Bundesgerichtshof. Das Landgericht: „… fühlten sich sowohl ihre Schwester als auch die Angeklagte von den Behörden im Stich gelassen.“. ARCHEVIVA fragt: „Immer wieder Mord und Todschlag bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Hat die Bundesregierung tatsächlich nichts besseres auf Lager oder will sie keine anderen Register ziehen, als Familienangelegenheiten vor staatliche Gerichte zu zerren ? Und wenn ja, warum ?“ Foto und Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 127/2024 vom 10. Juni 2024
den Beschluss vom 29. Mai 2024 – unter Aktenzeichen 6 StR 126/24 geführt – der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Halle hat die Angeklagte wegen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. 

Zuspruch des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf den Nebenkläger löst tödlichen Racheplan der Zwillingsschwestern aus

Nach den Feststellungen stritten der Nebenkläger und die Zwillingsschwester der Angeklagten nach dem Ende ihrer Beziehung um das Sorgerecht für ihre 2019 geborene Tochter. Nachdem das Familiengericht im September 2021 dem Nebenkläger vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, fühlten sich sowohl ihre Schwester als auch die Angeklagte von den Behörden im Stich gelassen; die Schwestern entwickelten gemeinsam den Plan, den Nebenkläger zu töten. Am 20. Oktober 2021 brachten sie auf dem Hof des Nebenklägers von innen eine Kabelkonstruktion an zwei Schrauben des Scheunentores in der Absicht an, dass der Nebenkläger bei dem Versuch, das Tor von außen an den Metallgriffen zu öffnen, einen tödlichen Stromschlag erleide. Der Nebenkläger entdeckte die Vorrichtung und deaktivierte die Sicherung für die Scheune.

Mehrere Stichverletzungen mit einem Messer

Am 17. Mai 2022 griffen die Schwestern den Nebenkläger auf offener Straße an. Während er seine Tochter auf seinem Arm hielt und an sich drückte, fügte die Schwester der Angeklagten ihm mit einem Messer mehrere Stichverletzungen zu; beide Schwestern versuchten, ihm das Kind zu entreißen, ließen aber schließlich von ihm ab. Ohne die Versorgung durch Ersthelfer und eine Notoperation wäre der Nebenkläger an den erlittenen Verletzungen verstorben. Während der Angeklagten im Anschluss an die Tat die Flucht gelang, wurde ihre Schwester noch am Tatort festgenommen und in einem gesonderten Verfahren verurteilt. Wenige Tage nach diesem Urteil stellte sich die Angeklagte der Polizei. 

Die durch die Revision der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Die Entscheidung des Landgerichts Halle ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Halle mit Urteil vom 26. Oktober 2023 unter Aktenzeichen 1 Ks 4/23 – 166 Js 17896/22.

„Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB: 

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

heimtückisch oder grausam (…)

einen Menschen tötet.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung (…)

  1. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (…)
  1. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  2. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 22 StGB Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

§ 25 StGB Täterschaft

(1) …

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).“

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AXIONResist informiert

Die sukzessive Entziehung der Elternrechte

Rechtsanwalt Edgar Siemund zeigt in einem Interview auf, wie der Staat das Naturrecht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder so demontierte, dass er jetzt Zwangsgelder gegen Eltern verhängen kann, die sich den für Kinder vorgeschriebenen staatlichen Maßnahmen widersetzen. Der Staat zieht das Naturrecht einfach auf die verfassungsrechtliche Ebene herab. Dort kann man das Elternrecht mit Gesetzen und Verordnungen ganz einfach angreifen. Dadurch mischt sich der Staat immer übergriffiger in die Rechte der Eltern ein und höhlt so ihr naturrechtliches Erziehungs- und Pflegerecht sukzessive aus.

Das Schlüsselmoment, welches die Entrechtungswelle in Gang gesetzt hat, war die Einführung der Schulgebäudeanwesenheitspflicht, so Rechtsanwalt Edgar Siemund.

Institutionelle Kindeswohlgefährdung – Interview mit Dr. Andrea Christidis

Es ist ein Mythos, dass der Kinderschutz gewährleistet ist, sobald er in staatlichen Händen ist. Das Gegenteil ist der Fall.

Die forensische Familienpsychologin und Gutachterin Dr. Andrea Christidis zeigt auf, warum Deutschland die Spitze der Inobhutnahmen europaweit anführt. Nicht weil Eltern in Deutschland besonders schlechte Eltern wären, auch nicht weil deutsche Behörden besonders sorgfältig arbeiten, sondern weil diese Industrie von der Beweislastumkehr profitiert. Es genügt, dass Dritte Behauptungen aufstellen, wonach Eltern ihre Kinder verwahrlosen lassen, was schon dann der Fall sein soll, wenn Eltern überfordert sind. Überforderungen, die momenthaft sind, wie plötzlicher Todesfall, Scheidung ect. sind die häufigste Ursache für Inobhutnahmen. Die Tatsache, dass Kinder fremduntergebracht werden, ehe man die Familie zu Rate zieht (Oma, Tante ect.), zeigt, dass es nicht um das Kindeswohl geht.




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Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover wegen Mordes an einem vierjährigen Kind aus Barsinghausen
Mutter und Stiefvater des Tatopfers erhalten lebenslänglich wegen Misshandlung eines Vierjährigen mit Fleischklopfer u.a.
Tödliche Folge durch Herbeiführen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas

Bundesgerichtshof: Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim rechtskräftig
Freiheitsstrafe 13 Jahre wegen Heimtücke-Mord
Während des einwöchigen Umgangskontakts: Mutter erstickt beide Söhne nach Verabreichung von Medikamenten zum Aufzeigen des aus ihrer Sicht zu Unrecht dem Vater übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Bundesgerichtshof urteilt: Vorwurf des Mordes an Ehefrau muss neu verhandelt werden
Für die Allgemeinheit nicht gefährlich: Landgericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes wegen Schuldfunfähigkeit frei
Schwere depressive Episode mit psychotischer Ausweitung: Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben

STRAFANZEIGE MIT ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG WEGEN MENSCHENRAUB UND VERFOLGUNG UNSCHULDIGER
GEGEN ALLE AM MENSCHENRAUB UND AN DER VERFOLGUNG UNSCHULDIGER BETEILIGTEN
GRUNDLAGE: UNVERJÄHRBARKEIT DES VÖLKERSTRAFGESETZBUCHES

Bundesgerichtshof: Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig
Aufgrund seiner Entscheidungskompetenz: Rückzahlung eines Darlehens durch eine Produktionsfirma erbracht und dieser Fernsehproduktionen in Aussicht gestellt
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

Bundesgerichtshof (BGH): Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ wegen sexuellem Missbrauch und schwerer Körperverletzung von Jugendlichen rechtskräftig
Vergewaltigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten

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SVEN HELFRICH VERTRITT DIE WIW IM GEMEINDERAT KELTERN

Die WIW zieht in das Ratsgremium in Ellmendingen ein !

Die Lenk- und Organisationsgruppe (LOG) der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER gratuliert von ganzem Herzen

2024-06-12

Glückwunschkarte für den zukünftigen Gemeinderat Sven Helfrich. Foto siehe Quellenangabe. Layout: Heiderose Manthey.

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Dietenhausen / Dietlingen / Ellmendingen / Niebelsbach / Weiler. Unser Kandidat aus Dietlingen, Sven Helfrich, hat es geschafft. Er zieht für die Ziele
der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW) in den Gemeinderat ein !

Herzlichen Glückwunsch, lieber Sven !

Wir stehen hinter dir !

Und der Ausruf dieser nachfolgenden Zahlen, das war unser Ruf, um an den Felsen2, die uns gezielt in den Weg gestellt wurden, nicht zu zerschellen: “8 – 10 – 18 !!!“.

Aufgrund der auf uns hereinbrechenden Aufträge, die wir aufgrund des Gegensturms gesondert vornehmen mussten, kamen wir nicht mehr zum Veröffentlichen.

Aber jetzt bringen wir zumindest die allerwichtigste Botschaft rüber:


* Sven hat es geschafft !!! *



Allen Kandidaten, die sich für das Programm und die Ziele der WIW haben aufstellen lassen, unser bester Dank ! Nur mit der Mithilfe jedes Einzelnen konnten wir dieses Ergebnis erringen und erzielen !






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2Lest besonders diese beiden Artikel:

Wahlausschuss, Verwaltung und die für die Gemeinde Keltern zuständigen Aufsichtsbehörden erteilen trotz Auskunftspflicht nach § 99 Verwaltungsgerichtsordnung KEINE Auskunft !

Geht es hier um Wahlbetrug ?

„Noch nie war das Erstellen einer Liste mit so viel Widerstand, Auskunftsverweigerung und Lügen seitens der Behörden verbunden !“, so die Leiterin der Lenk- und Organisationsgruppen mehrerer Listen und Gründerin zweier Wählervereinigungen für den Gemeinderat Keltern, Heiderose Manthey

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Zur PDF “An das Kommunal- und Prüfungsamt, Landratsamt Enzkreis” Mail vom 16. Februar 2024 um 08:58 Uhr

http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-16-d-mailwahlausschussunterlagen-geschw-300dpi-01-33-20240218221205-79.pdf
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Hackerangriff auf WIW ?!?!

Bevölkerung informiert per ARCHE-Mobil, Schwarzes Brett, LED-Band und Anschläge an der Scheune im Wegle

So sieht unsere Internetpräsenz auf unserer Webseite nach der Beschädigung aus !


1Quelle der Girlande: VINFUTUR
https://www.amazon.de/VINFUTUR-Herzlichen-Gl%C3%BCckwunsch-Gratulation-Graduation/dp/B08F1FMDCX/ref=asc_df_B08F1FMDCX/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=696222050586&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=3133425718137197667&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9041931&hvtargid=pla-950314873369&psc=1&mcid=af2910381e1438b9b7119d2a282afd2d&th=1&psc=1&gad_source=1

Präsidentin der ARCHE: „Unser Land ist definitiv kaputt !“

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover wegen Mordes an einem vierjährigen Kind aus Barsinghausen

Mutter und Stiefvater des Tatopfers erhalten lebenslänglich wegen Misshandlung eines Vierjährigen mit Fleischklopfer u.a.

Tödliche Folge durch Herbeiführen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas

2024-06-04

Bundesgerichtshof. Das Landgericht: „Aufgrund der Verletzungen und des schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass der Junge qualvoll versterben würde, und nahmen dies billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Beziehung durch den Jungen gestört fühlten.“. ARCHEVIVA fragt: „Wir bekommen ja noch nicht mal die mörderischen Entgleisungen auf Kinder und Jugendliche in unserem eigenen Land in den Griff. Wie können wir uns denn dann anmaßen, über andere Länder urteilen zu können, und warum maßen wir uns an, für andere Länder ein Integrationsland sein zu wollen ? Warten jetzt nur noch Mord und Totschlag auf uns, bis wir ganz platt sind ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 122/2024 vom 04. Juni 2024
den Beschluss vom 29. Mai 2024 – unter Aktenzeichen 6 StR 194/24 geführt – der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Hannover hat die Angeklagten – Mutter und Stiefvater des Tatopfers – jeweils wegen Mordes und weiterer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Quälen und Misshandeln eines Vierjährigen mit Fleischklopfer bis zu dessen Tod
und Misshandlung dessen sechsjähriger Schwester

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen quälten und misshandelten die Angeklagten einvernehmlich aus „erzieherischen Gründen“ den vierjährigen Jungen und seine zwei Jahre ältere Schwester. Anfang Januar 2023 schlugen sie mit einem „Fleischklopfer“ auf Körper und Kopf des auch durch Nahrungsentzug geschwächten Jungen ein, der drei Tage später an den Folgen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Aufgrund der Verletzungen und des schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass der Junge qualvoll versterben würde, und nahmen dies billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Beziehung durch den Jungen gestört fühlten.

Die auf die Revision der Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hannover mit Urteil vom 11. Dezember 2023 unter Aktenzeichen 34 KLs 9/23.

„Vorschriften aus dem StGB: 

  • 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

… sonst aus niedrigen Beweggründen,

…oder grausam …

einen Menschen tötet.

  • 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

  1. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet … .“

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Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
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Freiheitsstrafe 13 Jahre wegen Heimtücke-Mord
Während des einwöchigen Umgangskontakts: Mutter erstickt beide Söhne nach Verabreichung von Medikamenten zum Aufzeigen des aus ihrer Sicht zu Unrecht dem Vater übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Bundesgerichtshof urteilt: Vorwurf des Mordes an Ehefrau muss neu verhandelt werden
Für die Allgemeinheit nicht gefährlich: Landgericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes wegen Schuldfunfähigkeit frei
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Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

Bundesgerichtshof (BGH): Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ wegen sexuellem Missbrauch und schwerer Körperverletzung von Jugendlichen rechtskräftig
Vergewaltigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesgerichtshof: Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim rechtskräftig

Freiheitsstrafe 13 Jahre wegen Heimtücke-Mord

Während des einwöchigen Umgangskontakts: Mutter erstickt beide Söhne nach Verabreichung von Medikamenten zum Aufzeigen des aus ihrer Sicht zu Unrecht dem Vater übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

2024-05-24
aktualisiert 2024-05-27 | 2024-06-03

Bundesgerichtshof. Das Landgericht: Mutter leidet „auf Grund einer früher erlittenen Hirnblutung an einer organischen Persönlichkeitsstörung“. ARCHEVIVA fragt: „Welche bis zum Zeitpunkt der Tat nicht gelösten Grausamkeiten müssen der Mutter widerfahren sein, dass sie diese Tat begangen hat ?“ Foto: Heiderose Manthey.


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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 116/2024 vom 24. Mai.2024 den Beschluss vom 14. Mai 2024 – unter Aktenzeichen 1 StR 124/24 geführt – der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Heimtücke-Mordes an ihren Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt.

Der Entschluss der Mutter: Ihre Söhne und dann sich selbst töten, um zu zeigen, dass sie ihre Söhne zurückholen kann

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm die Angeklagte ihre beiden sieben und neun Jahre alten Kinder vor Ostern 2023 zu einem einwöchigen Umgangskontakt zu sich; das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Söhne war dem Vater durch das Familiengericht übertragen worden. Angesichts des bevorstehenden Urlaubs der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin beschloss die Angeklagte, das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden und zu demonstrieren, dass sie in der Lage sei, sich die Kinder zurückzuholen. Sie entschloss sich daher, ihre beiden Söhne und im Anschluss sich selbst zu töten. Zunächst verabreichte die Angeklagte den ahnungslosen Kindern Medikamente mit so starker zentralnervöser Dämpfung, dass diese zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage waren. Dies bewusst ausnutzend erstickte die Angeklagte sodann die in ihren Kinderzimmern im Bett liegenden Söhne.

Minderung der Steuerfähigkeit der Mutter liegt bei der Tat vor¹

Bei Begehung der Tat war die Angeklagte, die auf Grund einer früher erlittenen Hirnblutung an einer organischen Persönlichkeitsstörung litt, in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Mannheim mit Urteil vom 22. Dezember 2023 unter Aktenzeichen 1 Ks 200 Js 11762/23.


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Lesen Sie auch

¹Bundesgerichtshof urteilt: Vorwurf des Mordes an Ehefrau muss neu verhandelt werden
Für die Allgemeinheit nicht gefährlich: Landgericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes wegen Schuldfunfähigkeit frei
Schwere depressive Episode mit psychotischer Ausweitung: Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben

¹STRAFANZEIGE MIT ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG WEGEN MENSCHENRAUB UND VERFOLGUNG UNSCHULDIGER
GEGEN ALLE AM MENSCHENRAUB UND AN DER VERFOLGUNG UNSCHULDIGER BETEILIGTEN
GRUNDLAGE: UNVERJÄHRBARKEIT DES VÖLKERSTRAFGESETZBUCHES

Bundesgerichtshof: Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig
Aufgrund seiner Entscheidungskompetenz: Rückzahlung eines Darlehens durch eine Produktionsfirma erbracht und dieser Fernsehproduktionen in Aussicht gestellt
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

Bundesgerichtshof (BGH): Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ wegen sexuellem Missbrauch und schwerer Körperverletzung von Jugendlichen rechtskräftig
Vergewaltigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten

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aktualisiert 2024-06-03

Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?
Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert


Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes in Berlin

Grund zur Feier im Angesicht eines eventuell drohenden Krieges ?

Zum Geburtstag viel Glück ?

2024-05-23

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2024 seinen 75. Geburtstag. ARCHEVIVA fragt: „Sollen wir gratulieren oder vielmehr alles tun, damit die Inhalte des Grundgesetzes umgesetzt werden ?“ Foto: Heiderose Manthey


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Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Presseveröffentlichung herausgegeben. Die Bezeichnung der Mitteilung lautet Nr. 46/2024 vom 22. Mai 2024.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. ARCHEVIVA fragt: „Erinnern wir uns an das Lied von Udo Jürgens „Lieb Vaterland magst ruhig sein !“ und an das von Reinhard Mey „Nein, meine Söhne geb‘ ich nicht !“ ? Foto: Heiderose Manthey..


Hierzu der Kurztext wörtlich: „Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2024 seinen 75. Geburtstag. Dieses Jubiläum möchten wir gemeinsam mit Ihnen in Berlin feiern. Die Feierlichkeiten beginnen um 10 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Marienkirche. Im Anschluss findet auf dem Forumsplatz vor dem Bundeskanzleramt um 12 Uhr ein Staatsakt statt, zu dem rund 1100 Gäste erwartet werden. Nach der musikalischen Eröffnung wird sich Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier mit einer Ansprache an die Festgesellschaft wenden.

 

Vom 24. bis 26. Mai 2024 findet ein Demokratiefest rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags statt.

Das Bundesverfassungsgericht präsentiert sich in der Nähe des Kanzleramtes

Das Bundesverfassungsgericht präsentiert sich in unmittelbarer Nähe des Tipis am Kanzleramt in einem interaktiven Pavillon. Bürgerinnen und Bürger können sich dort am Freitag, dem 24. Mai 2024 (ab 14 Uhr) sowie Samstag, dem 25. Mai und Sonntag, dem 26. Mai (jeweils ab 11 Uhr) über die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts informieren und bei Interviews mit Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen persönlichen Eindruck von ihnen gewinnen. Zudem werden auf großen Bildschirmen Kurzfilme über die Arbeit und bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, wie etwa die neu produzierte Videoreihe „Meine Grundrechte“.

Das Bundesverfassungsgericht lädt Sie herzlich zum Mitfeiern ein und freut sich auf Ihren Besuch.“


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2024-05-20

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. ARCHEVIVA fragt: „Könnte denn die Ausweisung eines Amtes – wie das des Polizeipräsidenten – ein politisches Ziel gewesen sein ?“ Foto: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Die Bezeichnung dafür lautet Nr. 44/2024 vom 16. Mai 2024.

Hierzu der Kurztext wörtlich:

„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die Vorschrift stuft die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte ein und ermöglicht damit ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit ihre jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.

Der Kläger des Ausgangsverfahrens war Polizeipräsident von Köln. Nach den Ereignissen in der „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016, als es im Bereich des Kölner Doms und des Bahnhofsvorplatzes unter anderem zu zahlreichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam, wurde der Kläger im Januar 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hiergegen erhob er Klage. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht § 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW zur Prüfung vorgelegt.

  • 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 GG und ist daher nichtig. Die Möglichkeit

der jederzeitigen Versetzung eines Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand greift in das Lebenszeitprinzip in der Ausprägung der grundsätzlichen Unentziehbarkeit des statusrechtlichen Amtes ein. Dieser Eingriff ist nicht durch besondere Sacherfordernisse des betroffenen Amtes gerechtfertigt. Weder der den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der ihnen auferlegten Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte weisen das Amt des Polizeipräsidenten als ein „politisches“ aus.“


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„Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“

Elternkongress 2024 eine kritische Bestandsaufnahme zur aktuellen Familienrechtspraxis

Wechselmodell – Umgang – Bedürfnisse der Kinder – Bindungsabbrüche

2024-05-17

Elternkongress. 2024 in Karlsruhe. Väteraufbruch für Kinder: Bestandsaufnahme zur aktuellen Familienrechtspraxis. Foto: Heiderose Manthey.





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Frankfurt/Karlsruhe. Ein großer Andrang wird für die begrenzt verfügbaren Plätze am 29. Juni 2024 für den nunmehr 4. Elternkongress in Karlsruhe erwartet, so schreibt der Väteraufbruch für Kinder e.V. in seiner Einladung. Daher bittet er um frühzeitige Anmeldung, bis zum 31. Mai 2024 zur vergünstigten Frühbucheroption.

Die Eckdaten

 

UNSERE KINDER
Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung

29. Juni 2024 von 9:00 bis 18:00 Uhr

Gemeindezentrum St. Hedwig, Königsberger Str. 55, 76139 Karlsruhe

Die Einladung

„Mit seinem Elternkongress unter dem Motto „Eltern sein – Eltern bleiben“ hat der Landesverein Baden-Württemberg des Väteraufbruch für Kinder e. V. im Jahr 2016 eine Kongress-Serie initiiert, die die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien, den noch immer bestehenden Reformbedarf und die Rolle der familialen Professionen im Kontext von Trennung und Scheidung thematisiert. Darüber hinaus werden Impulse für die Politik angestrebt. Die Reihe der Kongresse wurde durch Corona und Energiekrise unterbrochen. Wir freuen uns darauf, mit dem 4. ELTERN-KONGRESS 2024 an die Tradition der Kongressreihe anschließen und neue Signale setzen zu können. In diesem Jahr wollen wir mit dem Titel „Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“ eine kritische Bestandsaufnahme zur aktuellen Familienrechtspraxis vorstellen und mit den Teilnehmenden ausführlich diskutieren. Wir wollen gemeinsam eine Atmosphäre schaffen, die einerseits dem Unmut Luft macht über das Verharren in unpassenden Strukturen, die schon lange nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen der gesellschaftlichen Realität gerecht zu werden und andererseits Lust auf konstruktive Veränderung erzeugt.

Dafür haben wir renommierte Expertinnen und Experten eingeladen, die aus ihrem jeweiligen Blickwinkel die Entwicklung und den Stand der Familienrechtpraxis darstellen und kommentieren werden.

Zum Thema

  • Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf
    „Zehn Jahre Wechselmodell – und was kommt jetzt?“
     
  • Jürgen Rudolph, Richter a.D. und Rechtsanwalt
    „Der Umgang mit dem Umgang – Realität, Möglichkeiten und Chancen“ 
     
  • Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin, Mediatorin und Gutachterin
    „Was braucht unser Kind? Wie können wir seine Bedürfnisse erfüllen?“ 
     
  • Dr. Stefan Rücker
    „Brücken bauen, nicht Mauern – Neue Wege in der Bewältigung trennungsinduzierter Bindungsabbrüche im Familienrecht“

Organisatorisches

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort anmelden. Wir rechnen mit einem großen Andrang für die begrenzt verfügbaren Plätze. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung zu empfehlen. Bis zum 31. Mai 2024 gibt es eine vergünstigte Frühbucheroption. Nutzen Sie bitte dazu bevorzugt die Online-Anmeldung.
 
Bitte leiten Sie diese Einladung auch an andere Interessierte weiter. 

Wir freuen uns auf viele interessante Begegnungen und lebendige Gespräche auf dem kommenden Elternkongress.“

Veranstalter

Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Tel. 069 – 13 39 62 90
eMail bgs[ä]vafk.de   

Beitrags- und Spendenkonto
Frankfurter Volksbank e.G. 
IBAN   DE31 5019 0000 7700 0180 70

Infomöglichkeiten
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo: Väteraufbruch Newsletter

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